Erläuterungen zum Leihverfahren für iPads       

Sehr geehrte Eltern und liebe Schüler/innen,


für Schülerinnen und Schüler, welche bereits ihre Lehrbücher über das Teilhabe- und

Bildungspaket erhalten, besteht seit 2020 die Möglichkeit iPads über einen Leihvertrag

mit dem Landkreis zu erhalten.

Das Wichtigste in Kürze

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Familien mit geringem Einkommen den Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe und Bildung erleichtern. Die Leistungen werden nur auf Antrag und in Form von Gutscheinen, Direktzahlungen an Anbieter sowie Geldleistungen erbracht. Entsprechend der in Anspruch genommenen Sozialleistungen sind entweder das Jobcenter oder die Kommune, d.h. Gemeinde, Landkreis oder Stadtverwaltung, zuständig.

https://www.betanet.de/teilhabe-und-bildungspaket.html

Aus dem Bestand der vorhandenen iPads möchten wir weiteren Schülerinnen und

Schülern ermöglichen iPads innerhalb dieses Leihverfahrens zu leihen.



Den geltenden Leihvertrag können Sie hier einsehen.

Der Leihvertrag zum Nachlesen


Zur gerechten Verteilung der noch vorhanden Geräte ist ein transparentes Vergabeverfahren notwendig.

Bitte füllen Sie folgenden Antrag aus.

Antrag

Anleitung zum digitalen Versand

Ein gesetzlicher Anspruch auf den Erhalt eines Gerätes besteht nicht.

gez. Schulleiter