Erläuterungen zum Leihverfahren für iPads | ||
Sehr geehrte Eltern und liebe Schüler/innen,
für Schülerinnen und Schüler, welche bereits ihre Lehrbücher über das Teilhabe- und Bildungspaket erhalten, besteht seit 2020 die Möglichkeit iPads über einen Leihvertrag mit
dem Landkreis zu erhalten. Das Wichtigste in Kürze Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Familien mit geringem Einkommen den Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe und Bildung erleichtern. Die Leistungen werden nur auf Antrag und in Form von Gutscheinen, Direktzahlungen an Anbieter sowie Geldleistungen erbracht. Entsprechend der in Anspruch genommenen Sozialleistungen sind entweder das Jobcenter oder die Kommune, d.h. Gemeinde, Landkreis oder Stadtverwaltung, zuständig. → https://www.betanet.de/teilhabe-und-bildungspaket.html Aus dem Bestand der vorhandenen iPads möchten wir weiteren Schülerinnen und Schülern ermöglichen iPads innerhalb dieses Leihverfahrens zu leihen. |
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Den
geltenden Leihvertrag können Sie hier einsehen.
→ Der Leihvertrag zum Nachlesen
Zur gerechten Verteilung der noch vorhanden Geräte ist ein transparentes Vergabeverfahren notwendig. Bitte
füllen Sie folgenden Antrag aus. → Anleitung zum digitalen Versand Ein gesetzlicher Anspruch auf den Erhalt eines Gerätes besteht nicht. gez. Schulleiter |